Dokumentation und Verschwiegenheit
Lebens- und Sozialberater/innen sind zur ordnungsgemäßen Dokumentation angehalten. Aufgrund des § 119 (4) der Gewerbeordnung für Lebens- und Sozialberatung sind LSB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Verpflichtung können LSB nur nachkommen, wenn sie ihre Dokumentation ordnungsgemäß verwahren und die Dokumentationsbögen anonymisieren.
Wie geht das?
Klientinnen und Klienten erhalten eine Nummer oder Kurzbezeichnung, die keinesfalls Rückschlüsse auf den Namen zulassen. In einer Tabelle werden Nummer / Kurzbezeichnung und Namen zugeordnet (damit die korrekte Dokumentation beim nächsten Termin schnell wiedergefunden wird). Diese Tabelle muss separat von der Dokumentation und sicher verwahrt werden. Unsere Empfehlung: Eine Excel-Datei mit Passwortschutz.
Vorlagen
Gerne stellen wir Protokoll-Vorlagen zum Download zur Verfügung. Die Word-Dateien können verwendet werden um den eigenen Namen / das eigene Logo in der Kopf- oder Fußzeile einzufügen.
Vorlage für ein Protokoll - Erstgespräch (Word-Datei)
Vorlage für ein Protokoll - Erstgespräch (PDF)
Vorlage für ein Protokoll - Verlaufsgespräch (Word-Datei)
Vorlage für ein Protokoll - Verlaufsgespräch (PDF)
Das LSB·STUDIO bietet Erfahrungsraum, Fortbildung und Supervision für Lebens- und Sozialberater/innen und für LSB in Ausbildung.
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